1. Allgemeines
1.1 Ausschluss fremder Geschäftsbedingungen
Abweichenden Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir Ihnen nach Eingang bei uns nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.
1.2 Wirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser allg. Verkaufsbedingungen nicht. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
2. Auftrag
2.1 Schriftliche Bestätigung
Unsere Angebote / Kostenvoranschläge sind so lange unverbindlich, bis ein erteilter Auftrag (Bestellung) von uns schriftlich bestätigt wird. Jeder Auftrag (Bestellung) bedarf zu seiner rechtsverbindlichen Annahme unserer schriftlichen Bestätigung. Bei Lieferungen ohne schriftliche Bestätigung gilt unsere Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung.
3. Lieferpflicht
3.1 Vorbehalt der Selbstbelieferung
Voraussetzung unserer eigenen Lieferpflicht ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Zulieferung der Werkzeuge.
4. Liefertermin
4.1 Allgemeine Bestimmungen über Lieferfristen
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Angaben über Liefertermine und Lieferfristen als ungefähre und unverbindliche Angaben zu verstehen.
4.2 Mitwirkungspflichten
Der Besteller ist verpflichtet alle zur Durchführung des Vertrages benötigten Daten, Unterlagen und sonstige Vorgaben mit der Bestellung zur Verfügung zu stellen. Gehen solche Unterlagen und Daten nicht rechtzeitig ein, kann sich der Besteller nicht auf Einhaltung von Lieferterminen oder Lieferfristen berufen.
5. Gefahrübergang
5.1 Gefahrübergang mit Versendung
Die Gefahr des Unterganges und einer Verschlechterung der Lieferung geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung das Lieferwerk verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung auf unsere Kosten oder mit unseren Transportmitteln durchgeführt wird. Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Bestellers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
6. Preise
6.1 Allgemeine Preisbestimmungen
Unsere Preise gelten ab Werk zuzüglich Verpackung und Porto, bzw. Versand sowie zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Vereinbarung von Festpreisen bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise für alle Lieferungen, auch für Lieferungen außerhalb der europäischen Währungsunion, in Euro.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Zahlungstermine
8 Tage netto.
7.2 Verzugszinsen
Gemäß § 284 und § 288 BGB sind wir berechtigt, Ihnen 30 Tage nach Fälligkeit der Rechnung, auch ohne vorausgehende Mahnung, Verzugszinsen zu berechnen. Diese werden in Höhe von 11% angesetzt.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Vereinbarung des Eigentumsvorbehaltes
Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche unser Eigentum.
9. Sachmängel
9.1 Untersuchungs- und Rügepflicht des Bestellers
Beanstandungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Die beanstandete Ware ist unverzüglich einzusenden. Die Beweispflicht obliegt dem Besteller. Bei anerkannter Beanstandung leisten wir Ersatz maximal in Höhe der von uns geleisteten Arbeit. Jegliche andere Ansprüche, gleichgültig aus welchen Gründen, werden ausdrücklich ausgeschlossen.
9.2 Maßabweichung
Zum Erreichen der vereinbarten Oberflächenqualität durch Polieren wird Material abgetragen. Der Materialabtrag richtet sich unteranderem nach der Qualität der Oberfläche im Anlieferzustand und kann von uns nicht beeinflusst werden. Ein Polieren auf Maß erfolgt nicht. Für etwaige Maßabweichungen übernehmen wir keine Haftung.
9.3 Polieren auf Maß
Ein Polieren auf Maß ist durch den Besteller explizit zu beauftragen und durch uns zu bestätigen. Notwendige Messmittel, sowie Messhilfsmittel sind vom Kunden, für uns kostenfrei, zur Verfügung zu stellen. Das Erreichen der vereinbarten Oberflächenqualität kann hierbei nicht garantiert werden. Für das Nichterreichen der beauftragten Oberflächenqualität übernehmen wir keine Haftung.
10. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Anzuwenden- des Recht
10.1 Erfüllungsort
Erfüllungsort für die beiderseitigen aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen ist Herzogenaurach.
10.2 Gerichtsstand
Alleiniger Gerichtsstand, ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten, Erlangen.
10.3 Anzuwendendes Recht
Für die Rechtsverhältnisse zwischen uns und dem Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des Übereinkommens der Vereinten Nation über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).